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Recht

Telefonieren auf dem Pferd ist nicht verboten

Wer mit dem Handy telefonierend auf dem Pferd angetroffen wird, braucht sich keine Sorgen darüber zu machen, mit einem Bußgeld belegt zu werden. Für Reiter und Führer von Pferden gelten gemäß § 28 StVO (Tiere) die für den gesamten Fahrverkehr einheitlich bestehenden Verkehrsregeln und Anordnungen sinngemäß. Man muss hier genau lesen: „ …die für den gesamten Fahrverkehr einheitlich bestehenden Verkehrsregel…“ Hierunter Fallen z.B. Vorfahrts- und Vorrangsregel, Fahrbahnbenutzungspflicht oder Lichtzeichenanlagen. Diese
Regeln gelten für alle Fahrzeuge einheitlich, egal ob es sich um ein Fahrrad, einen Pkw oder Lkw handelt. Ross und Reiter werden hierdurch aber nicht zu Fahrzeugen. Noch einmal deutlich klargestellt wurde diese Tatsache in einer Auskunft des zuständigen Bundesministeriums. Dort hatte der Verkehrsrechtsexperte der VFD, Heiner Natschack, nachgefragt. Wer also unbedingt meint, auf dem Pferd reitend telefonieren zu müssen, darf dies tun.

Pressekontakt:

VFD-Bundesverband
Angelika Hoyer
Pressestelle und Internetredaktion
Mail: angelika.hoyer@vfdnet.de
Telefon: 035843-72016 und 0162-9458042

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Latest on 16.10.2009, 08:56

Redaktion: Google macht`s möglich: http://www.sportpferde-fohlen.de

Manu: Kann mir jemand sagen ob Hannelore Weber auch eine Webseite mit Verkaufspferden hat

Haresorie: Hi, Congratulations to the site owner for this marvelous work you've done. It has lots of useful and interesting data.

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